Jahresabschluss
Erstellung und Beratung im Rahmen von Jahresabschlüssen
Der Jahresabschluss ist ein zentrales Instrument für Unternehmen, um finanzielle Transparenz zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. In der Steuerkanzlei Grutsch erstellen wir Ihren Jahresabschluss präzise und fristgerecht, unabhängig von der Größe oder Rechtsform Ihres Unternehmens. Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfassende Beratung, um den Jahresabschluss als Grundlage für strategische Entscheidungen optimal zu nutzen.
1. Erstellung von Jahresabschlüssen
Wir übernehmen die vollständige Erstellung Ihres Jahresabschlusses, von der sorgfältigen Auswertung Ihrer Buchhaltungsdaten bis hin zur fristgerechten Abgabe beim Finanzamt. Unser Team stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben und Standards eingehalten werden.
Unsere Leistungen im Detail:
Handels- und Steuerbilanz: Wir erstellen sowohl die handelsrechtliche Bilanz (nach HGB) als auch die steuerliche Bilanz, sodass Sie den gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht werden.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Neben der Bilanz erarbeiten wir die Gewinn- und Verlustrechnung, die detailliert Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt und damit den Erfolg Ihres Unternehmens darstellt.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Für kleinere Unternehmen und Freiberufler, die nicht bilanzierungspflichtig sind, erstellen wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, um Ihre steuerliche Situation übersichtlich darzustellen.
Anhang und Lagebericht: Für Unternehmen, die zur Offenlegung verpflichtet sind, erstellen wir den notwendigen Anhang sowie auf Wunsch den Lagebericht, um die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens transparent zu machen.
2. Maßgeschneiderte Beratung zum Jahresabschluss
Ein Jahresabschluss ist nicht nur eine Pflichterfüllung, sondern auch eine wertvolle Quelle für unternehmerische Entscheidungen. Wir unterstützen Sie dabei, den Jahresabschluss als strategisches Instrument zu nutzen und beraten Sie zu steuerlichen und wirtschaftlichen Optimierungen.
Unsere Beratungsleistungen:
Bilanzpolitische Beratung: Wir analysieren Ihren Jahresabschluss und zeigen Ihnen bilanzpolitische Maßnahmen auf, die Ihre steuerliche Belastung optimieren und gleichzeitig die finanzielle Lage Ihres Unternehmens im besten Licht darstellen.
Optimierung der Steuerlast: Wir prüfen, wie Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Ihre Steuerlast durch bilanzpolitische Maßnahmen wie Rückstellungen, Abschreibungen oder Investitionen optimieren können.
Frühzeitige Planung: Um Überraschungen zu vermeiden, bieten wir Ihnen eine vorausschauende Planung des Jahresabschlusses und analysieren frühzeitig Ihre Buchhaltungsdaten, um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.
3. Offenlegung und Kommunikation mit Dritten
Viele Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen oder gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern zu kommunizieren. Wir übernehmen diese Aufgaben zuverlässig und diskret.
Unsere Leistungen im Detail:
Offenlegung beim Bundesanzeiger: Für Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die zur Offenlegung verpflichtet sind, übernehmen wir die fristgerechte Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger.
Kommunikation mit Banken und Investoren: Ein sauberer Jahresabschluss ist häufig Voraussetzung für Kreditvergaben oder Investitionsentscheidungen. Wir bereiten Ihren Jahresabschluss so auf, dass er den Anforderungen von Banken und Investoren entspricht, und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit diesen Institutionen.
Vertretung bei Betriebsprüfungen: Sollte eine Betriebsprüfung anstehen, sind wir Ihr verlässlicher Partner und stehen Ihnen während der gesamten Prüfung zur Seite. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden.
4. Branchenübergreifende Erfahrung
Wir bieten unsere Leistungen in der Jahresabschlusserstellung für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen an, darunter:
Einzelunternehmen: Auch kleinere Unternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig sind, profitieren von unserer Expertise. Wir unterstützen Sie bei der Wahl zwischen EÜR und Bilanzierung sowie bei der steuerlichen Optimierung.
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): Für Personengesellschaften erstellen wir handelsrechtliche und steuerliche Jahresabschlüsse, die sowohl den Gesellschaftern als auch dem Finanzamt eine klare Übersicht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bieten.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Wir erstellen den Jahresabschluss für kapitalmarktorientierte Unternehmen nach HGB und übernehmen auf Wunsch die Offenlegung und weitere Anforderungen, wie den Anhang oder Lagebericht.
Freiberufler: Auch Freiberufler, die zur EÜR verpflichtet sind, profitieren von unserer Expertise, wenn es um die Darstellung ihrer wirtschaftlichen Ergebnisse geht.
5. Laufende Beratung und Unterstützung
Der Jahresabschluss ist für uns kein einmaliges Ereignis. Wir bieten Ihnen laufende Unterstützung und Beratung, damit Sie das ganze Jahr über auf eine solide finanzielle Basis bauen können.
Unsere Leistungen:
Monatliche oder vierteljährliche Zwischenabschlüsse: Um Ihnen während des Jahres jederzeit einen Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu geben, erstellen wir auf Wunsch regelmäßige Zwischenabschlüsse, die Ihnen helfen, rechtzeitig steuerliche oder betriebswirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen.
Jahresabschlussanalyse: Nach Erstellung des Jahresabschlusses führen wir eine ausführliche Analyse durch, um Ihnen eine klare Übersicht über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zu geben. Wir besprechen gemeinsam die Ergebnisse und erarbeiten auf Basis dessen Handlungsempfehlungen für das kommende Geschäftsjahr.